Warten Sie nicht, bis die Versicherung einen Gutachter bei Ihnen vorbeischickt! Suchen Sie sich einen Partner, der die Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug genauestens und kompetent innerhalb von 24 Stunden ermittelt! Wenden Sie sich einfach an mein Sachverständigenbüro!
Wenn Sie Ihre Rechte im Falle eines Schadens nicht kennen, kann es schnell zu großen Geldverlusten kommen. Beachten Sie deshalb, dass Sie das Gutachten und den Sachverständigen der „gegnerischen“ Versicherung in einem Haftpflichtschadensfall nicht akzeptieren müssen und beauftragen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Schadengutachter.
Die Kosten, die für die Ermittlung der Schadenhöhe in einem Haftpflichtschadensfall anfallen, sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei mir unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung und ich rechne mit der Versicherung ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen – auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich nur um einen Bagatellschaden handelt. Im Zweifelsfall erstelle ich ein kostengünstiges Kurzgutachten, so dass auch hier alle Ihnen entstehenden Kosten geltend gemacht werden können.
Nach einem Unfall kann es unter anderem auch zu Beschädigungen an der Achsaufhängung ihres Fahrzeugs kommen. Oft reicht schon ein kleiner Anstoß und die Spur ist verstellt. Abweichungen an der Achsgeometrie können zu einem erhöhten Reifenverschleiß, bzw. auch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen. Mit Hilfe eines mobilen Achsmessgerätes bin ich in der Lage, vor Ort eine Achsvermessung durchzuführen, Abweichungen an der Achsgeometrie festzustellen und die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs zu beurteilen. Mit meinem aktuellen Achmessgerät vermesse ich Pkws und Lkws mit einem Felgendurchmesser von bis zu 23 Zoll. Die Kosten für eine Achsvermessung, die zur Ermittlung der Schadenshöhe / Verkehrssicherheit dient, werden von der regulierenden Versicherung übernommen.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie an meinen Leistungen interessiert sind oder Fragen an meine Person haben. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!